Die Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle ist ein Organ des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik FIT. Als ein Teil der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. sind wir traditionell zur Einhaltung von Qualität, Forschung und Innovation verpflichtet. Deshalb soll der Name »Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle« gleichgesetzt werden mit überdurchschnittlichen Leistungen auf dem Gebiet der Zertifizierung, Überwachung und des Services für zertifiziertes Fachpersonal.
Mit unserer Kundenorientierung, Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind wir ein attraktiver Geschäftspartner für alle interessierten Unternehmen, Institutionen und Behörden. Wir sichern allen Kunden einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Dienstleistungen der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle zu.
Die Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle hat Richtlinien definiert, die für alle ihre Mitarbeiter sowie alle an den Zertifizierungstätigkeiten in irgendeiner Form beteiligten Personen gleichermaßen verbindlich gelten. Nichtbeachtung der nachfolgend aufgeführten Leitlinien führt zu rechtlichen Konsequenzen und / oder Sanktionen.
Dienstleistungsqualität
Wir verstehen unter Qualität ein umfassendes Konzept, das sich auf die Güte der Prozesse und Ergebnisse im Rahmen von Personenzertifizierungen sowie auf deren Zusammenspiel innerhalb des Fraunhofer FIT bezieht. Der Kunde steht dabei im Mittelpunkt unserer Anstrengungen.
Deshalb wird die Qualität unserer Dienstleistungen aus Kundensicht verstanden. Sie umfasst die Zufriedenheit mit unseren Zertifizier-, Überwachungs- und Serviceleistungen. Wir sichern einen transparenten, vergleichbaren und unabhängigen Nachweis für Fähigkeiten von Personal auf dem Stand von Wissenschaft und Technik zu und erhöhen die Arbeitsmarktattraktivität unserer Einzelkunden.
Die Festlegungen der Zuständigkeiten und Abläufe für alle qualitätsrelevanten Tätigkeiten sowie deren Überwachung auf Wirksamkeit sind im Qualitätsmanagement-Handbuch (QMH) dokumentiert. Das QMH ist für alle an der Dienstleistungserbringung der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle direkt oder indirekt beteiligten Personen verbindlich. Das QMH gilt uneingeschränkt für alle Verfahren der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle.
Für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des in diesem Handbuch beschriebenen QM-Systems sichert die Institutsleitung die erforderliche Unterstützung zu. Für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des QMS wurde zudem ein QM-Beauftragter (QMB) bestimmt und ernannt. Der QMB ist verpflichtet, die Anwendung der im QMH getroffenen Festlegungen zu überwachen und sicherzustellen.
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Die Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle am Fraunhofer FIT ist am 01.06.2011 als eigenverantwortliche Organisationseinheit gegründet worden.
Die Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle verfolgt den Zweck der Zertifizierung von Personalqualifikationen im Bereich Fachpersonal nach einheitlichen Maßstäben auf der Grundlage der Begutachtung, Prüfung und wiederkehrenden Überwachung.
Die Tätigkeiten der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle unterliegen keinerlei fachlichen Weisungen des Fraunhofer FIT, sondern finden weisungsfrei und unabhängig ausschließlich auf Grundlage der im QMH festgelegten Richtlinien statt.
Das Zertifizierungspersonal der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle erfüllt seine Aufgabe objektiv unparteiisch und fair. Die zur Durchführung der Aufgaben erforderlichen Arbeitsmittel und Einrichtungen werden dem Zertifizierungspersonal von der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle gestellt.
Alle Prozesse werden vom Zertifizierungspersonal fortlaufend auf das Bestehen etwaiger Interessenskonflikte überprüft. Identifizierte mögliche Interessenskonflikte werden der Leitung der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle unverzüglich mitgeteilt. Alle Antragssteller, welche die in den Normativen Dokumenten und in der Prüfungsordnung definierten Zugangsvoraussetzungen erfüllen, haben Zugang zu den Dienstleistungen der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle. Die im Qualitätsmanagementhandbuch und in seinen mit geltenden Dokumenten festgelegten Verfahren werden ausnahmslos ohne Diskriminierung angewendet.
Datenschutz und Geheimhaltung
Alle Mitarbeiter der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle sind zur Geheimhaltung gemäß den einschlägigen Gesetzen und Rechtsgrundlagen verpflichtet.
Kundenspezifische Informationen, die dem Personal der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, dürfen – auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle – nicht (ohne vorherige Einwilligung des Herausgebers) an Dritte weitergegeben werden.
Die Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle sowie ihr Personal sind dazu verpflichtet, geeignete (auch technische) Maßnahmen zu treffen, um geschützte oder vertrauliche Informationen von Kunden oder Dritten im Rahmen des Zertifizierungsvorganges vor Zugriffen Unbefugter Dritter zu schützen.
Dies gilt auch für die Prüfungsbeauftragten und Mitglieder der Fachausschüsse sowie des Zertifizierungsbeirats, die im Auftrag der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle berufen und tätig sind. Die Ernennung und Mitgliedschaft verpflichtet zur Geheimhaltung von Prüfungsfragen und Prüfungsmittel gegenüber Dritten.
Alle durch die Mitarbeiter der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle oder am Zertifizierungsprozess beteiligten Personen erzielten Arbeitsergebnisse sind Eigentum der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle des Fraunhofer FIT und dürfen nicht für persönliche oder sonstige Vorteile verwendet werden.
Interessenskonflikte
Alle am Zertifizierungsprozess beteiligten Personen sind verpflichtet Interessenskonflikte transparent zu machen. Zweifelsfälle werden möglichst im Vorfeld angesprochen, in jedem Fall jedoch so frühzeitig wie möglich. Dies erfolgt durch Meldung an den Leiter der Personenzertifizierungsstelle. Dieser entscheidet über die weiteren Maßnahmen.
Beachtung der Richtlinien
Alle Mitarbeiter der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle sowie am Zertifizierungsprozess beteiligten Personen unterschreiben eine entsprechende Erklärung zur Einhaltung der Richtlinien zur Unparteilichkeit, Vertraulichkeit und Verschwiegenheit und Handhabung von Interessenskonflikten.