Für alle Zertifizierungsprofile im Bereich Faserverbundwerkstoffe ist nach einer Zertifikatslaufzeit von drei Jahren minus einem Tag nach der letzten Teilprüfung eine Rezertifizierung erforderlich. Diese muss vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats bei der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle beantragt werden.
Frist für Beantragung der Rezertifizierung
Der Antrag auf Rezertifizierung muss in dem Zeitraum von zwei Jahren minus einem Tag nach der letzten Teilprüfung bis 2,5 Jahren minus einem Tag nach der letzten Teilprüfung formal bei der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle beantragt werden.
Dem Antrag auf Rezertifizierung müssen sowohl ein Nachweis von Berufserfahrung als auch der Nachweis der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung beigefügt werden.
Antragsformular
Antrag auf Rezertifizierung im Bereich Faserverbundwerkstoffe
Geforderte Nachweise
Für eine Rezertifizieurng muss eingereicht werden:
- ein Nachweis über mindestens 1,5 Jahre Berufserfahrung in dem Gebiet des zu rezertifizierenden Profils während der Zertifikatslaufzeit und
- ein Nachweis der Teilnahme an einer fachspezifischen Fortbildungsveranstaltung während der Zertifikatslaufzeit, in der nachweislich aktuelle fachspezifische Informationen bezüglich der im Zertifizierungshandbuch Faserverbundwerkstoffe genannten Kompetenzen vermittelt werden oder aktuelle weiterführende Themen im Kontext von Faserverbundwerkstoffen vermittelt werden.
Nachweis von Berufserfahrung und Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung
Der Nachweis der Berufserfahrung kann beispielsweise durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers erfolgen.
Der Nachweis der Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung erfolgt durch eine Teilnahmebescheinigung des Weiterbildners sowie die Einreichung einer Agenda, aus der die fachspezifischen Themen hervorgehen, die behandelt wurden.
Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen
Mindestanforderungen an die nachzuweisende Weiterbildungsveranstaltung
- Die Veranstaltung muss mindestens einen Zeitraum von zwei Tagen umfassen sowie
- von einem Mitglied eines anerkannten Fachverbandes im Bereich Faserverbundwerkstoffe (z.B. CUeV, AVK) veranstaltet werden und
- sich mit fachspezifischen Themen beschäftigen.
- Aus den vorzulegenden Teilnahmebescheinigungen muss klar der inhaltliche Bezug zu Themen aus dem Bereich der Faserverbundtechnologie hervorgehen.
Mit entsprechender Begründung der Qualität der Veranstaltung und des Bezugs zum Themenfeld Faserverbundwerkstoffe, können auch andere Fortbildungsmaßnahmen anerkannt werden, sofern
- die oben genannte Forderung von mindestens zwei Veranstaltungstagen erfüllt ist
- die Bescheinigung der Teilnahme an der Gesamtveranstaltung durch eine personifizierte Bescheinigung des Veranstalters (keine Eigenerklärung zulässig für die Gesamtveranstaltung) nachgewiesen wird,
- zusätzlich die Teilnahme an einzelnen Teilen der Veranstaltung (Vorträge, Workshops, Tutorien) durch den Veranstalter bescheinigt wird oder in Ausnahmefällen durch Eigenerklärung mit Verweis auf das Programm erfolgt,
- eine Darstellung belegt, inwiefern die besuchten Veranstaltungen (Vorträge, Workshops, Tutorien) Bezug zu dem Zertifizierungsprogramm haben.
Diese Anerkennung erfolgt als Einzelfallentscheidung durch die Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle in Rücksprache mit dem Fachausschuss Faserverbundwerkstoffe.
Rezertifizierung
Bei Erfüllung der Rezertifizierungsanforderungen wird das jeweilige Zertifikat für weitere drei Jahre minus einen Tag verlängert.
Bei Nicht-Erfüllen der Rezertifizierungsanforderungen erlischt die Gültigkeit des jeweiligen Zertifikats.