Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung
Ein zertifizierter »Certified Scientific Trainer Foundation Level« muss nachweisen:
Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an
- einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule,
- einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule
oder
- einer von der zuständigen Stelle des Landes als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule
oder
- eine mindestens 2-jährige Tätigkeit im Bildungsbereich als Mitarbeiter*in an einer Hochschule, außeruniversitären Forschungseinrichtung oder privatwirtschaftlichen wissenschaftlichen Einrichtung.
und
- die Teilnahme an einer von der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle anerkannten Weiterbildung zum Scientific Trainer Foundation Level.
und
- ein schriftliches Konzept der Weiterbildungseinheit, die im Rahmen der praktischen Abschlussprüfung auszugsweise durchgeführt werden soll.
Die Zugangsvoraussetzungen müssen rechtzeitig vor der Prüfung eingereicht werden, spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin. Eine Ausnahme stellt das schriftliche Konzept der Weiterbildung dar, das ebenfalls bis eine Woche vor der Prüfung eingereicht werden muss, für das aber bis 23:59 Uhr am Tag vor der Prüfung noch Änderungen eingereicht werden können. Diese Änderungen müssen im aktualisierten Konzept kenntlich gemacht werden.
Im zu prüfenden Einzelfall hat die antragstellende Person die Möglichkeit, fehlende Zugangsvoraussetzungen innerhalb von einem Jahr nach Ablegen der Prüfung nachzuweisen.
Zertifizierungsprüfung
Die Zertifizierungsprüfung ist unterteilt in einen theoretischen Prüfungsteil (mündliche Prüfung, 20 Minuten) sowie einen praktischen Prüfungsteil (Lehrprobe, 25 Minuten).
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in beiden Prüfungsteilen mindestens 67 Prozent der zu erreichenden Punktzahl erzielt wurde.
Zertifizierung
Die Zertifizierung erfolgt, wenn alle Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllt und beide Prüfungsteile bestanden sind.
Die Gültigkeitsdauer für Zertifikate des Zertifizierungsprofils »Scientific Trainer Foundation Level« beträgt 3 Jahre. Zur Verlängerung des Zertifikats ist eine Rezertifizierung erforderlich.
Anmeldung und Prüfungsregularien
Wenn Sie sich zur Prüfung anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an anke.fuhrmann@fit.fraunhofer.de.
Die Anmeldung zur Prüfung beinhaltet neben den Angaben zur eigenen Person, zur Art der Prüfung (Erst- oder Wiederholungsprüfung) und dem gewünschten Prüfungstermin auch die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen sowie den Rechten und Pflichten als Zertifikatsträger. Die Teilnahmebedingungen sowie Rechten und Pflichten sind Teil des Anmeldeformulars. Weitere Informationen finden Sie bei den Regularien.
Für alle Zertifikate im Bereich »Scientific Trainer« ist folgendes Zertifizierungshandbuch inklusive Prüfungsordnung gültig:
Rezertifizierung
Für alle Zertifizierungsprofile im Scientific Trainer ist nach einer Zertifikatslaufzeit von drei Jahren minus einem Tag nach der letzten Teilprüfung eine Rezertifizierung erforderlich. Diese muss vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats bei der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle beantragt werden.
Frist für Beantragung der Rezertifizierung
Der Antrag auf Rezertifizierung muss in dem Zeitraum von zwei Jahren minus einem Tag nach der letzten Teilprüfung bis 2,5 Jahren minus einem Tag nach der letzten Teilprüfung formal bei der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle beantragt werden.
Dem Antrag auf Rezertifizierung müssen sowohl ein Nachweis von Berufserfahrung als auch der Nachweis der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung beigefügt werden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Zertifizierungshandbuch und Prüfungsordnung − Personenzertifizierungen im Bereich Scientific Trainer.
Beantragung der Rezertifizierung
Für die Beantragung der Rezertifizierung nutzen Sie bitte dieses Anmeldeformular und wenden sich an guelsah.keskin@fit.fraunhofer.de.
Rezertifizierung
Bei Erfüllung der Rezertifizierungsanforderungen wird das jeweilige Zertifikat für weitere drei Jahre minus einen Tag verlängert.
Bei Nicht-Erfüllen der Rezertifizierungsanforderungen erlischt die Gültigkeit des jeweiligen Zertifikats.